|
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäfts-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie können sich unsere
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch
downloaden und
diese bei Bedarf in Ruhe lesen.
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle
Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche
Leistungen. Abweichungen -auch aufgrund abweichender allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es
sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Käufers enthält,
sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben.
2. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie
solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den Verkäufer erst
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware
zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauffolgenden Tag
schriftlich bestätigt beim Verkäufer vorliegen; bei Nichtvorliegen
einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige
Lieferung und daraus entstehende Folgen nicht übernommen. Mündliche
Erklärungen von Vertretern und Angestellten des Verkäufers bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung
und/oder Rechnung. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des
Verkäufers.
II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
1. Der Mindestauftragswert ist 25,00 Euro. Der Verkäufer behält sich
vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur
Aufwandsdeckung zu berechnen.
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware
von dem Verkäufer ordnungsgemäß der Bundesbahn, Bundespost, UPS oder
anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden
ist, geht das Risiko auf den Käufer über.
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten
erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung
vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten
des Käufers. Die Verpackungskosten sind im Kaufpreis enthalten.
Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer bei großer, schwerer, nicht
vom Hersteller verpackter Ware, z.B. bei Traversen, Flightcases,
Schaumstoff und Schlagzeugkoffern gesondert berechnet. Die Auswahl der
Verpackungsmaterialien verbleibt beim Verkäufer; für Güte und Qualität
ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Eine Haftung des
Verkäufers für abgewiesene Schadenersatzansprüche wegen unzureichender
Verpackung ist ausgeschlossen.
4. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Davon abweichende
Regelungen sind in unseren aktuellen Versandbedingungen nachzulesen,
welche anstelle vorstehender Regelung zutrifft. Der Verkäufer behält
sich Änderungen dieser Versandbedingungen jederzeit ausdrücklich vor.
Ein Rechtsanspruch auf die, in den Versandbedingungen genannten
Vergünstigungen, besteht nicht. Im Zweifel besteht die
"Unfrei-Regelung" (siehe oben).
5. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart worden ist.
6. Die Ware ist sofort nach Empfangannahme durch den Besteller oder
seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der
Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem
Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.
7. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu
erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist wird
ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist,
längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen
unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden konnten -gleich,
ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die
Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der
Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige
Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein
und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer
unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen
ausgeschlossen.
8. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom
Vertrag zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist
von 3 Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist
die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab
Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
des Vertrages sind ausgeschlossen.
9. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer
verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.
III. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder
erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang
der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die
Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin
untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes
der Ware sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, alle Unterlagen zu
beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen, unabhängig davon
auf welcher Seite der Schadensersatzanspruch besteht.
2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
Umstandes eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem
Willen entsprechend Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen
oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur
des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder
anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel
sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen
in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten Beanstandungen
vorstehender Art trägt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand
einschließlich einer Transportversicherung. Die Beanstandung muß
innerhalb 8 Tagen nach Erhalt erfolgen.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße
Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten
Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von
dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder
natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen
Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder
seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Zusicherung umfaßte die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine
zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller
gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.
4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer Röhren, Lampen,
Verschleißteilen und gebrauchtem Gerät) Garantie. Die Garantiezeit
beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer
die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche
Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den
Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten
Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt der Verkäufer. Nach
mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach vorstehender Regelung
erfolgt sind, hat der Käufer das Recht auf Ersatzlieferung oder
Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung). Soweit bei Geräten
(insbesondere bei solchen, die aus den USA oder England stammen) keine
Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage des Verkäufers
bei Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung des
Herstellers, die weitergehend ist als diejenige des Verkäufers, ist
für diesen nicht bindend. Der Käufer kann außer den
Garantieansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche
nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen
Folgeschäden ausgeschlossen.
IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der
gelieferten Ware beschränkt.
2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder
seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
IV. Schadenersatz V. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher
vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in
einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den
Geschäftssitz des Verkäufers in Bingen erfolgt. Bei ohne
Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich der Verkäufer vor, die
Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des
Bestellers gefertigt oder weil nicht lagerüblich speziell bestellt
wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
2. Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts
zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer
Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund
einer berechtigten Reklamation erfolgte.
3. Ist ein 10-tägiges Rückgaberecht vereinbart, so übernimmt der
Käufer die Kosten für den Hin- und Rückversand.
VI. Preise
Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich
incl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für gewerbliche
Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die
Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden
Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und
sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis
zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenden
Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Musikhaus Dürk 55411
Bingen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die
er auf Anforderung bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller Höhe
ab.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der
Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch
Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er
verarbeitet für den Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur
Sicherung der Forderung des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei
Verarbeitung mit fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den
Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im
Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der
Käufer hat das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber
seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt
haben. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist
ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf
Verlangen des Verkäufers hat ihm der Schuldner die abgetretenen
Forderung mitzuteilen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck- Bank- oder
Postbanküberweisung. Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen
Gründen nur per Nachnahme ausgeliefert. Der Verkäufer ist berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn
die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der
Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzugszinsen werden in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage
stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche
Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung auszuführen.
Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß damit von dem
Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht
wird.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Bingen als Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
-auch bei Rücktritt- ist das für den Verkäufer zuständige Amtsgericht
Bingen, ohne Rücksicht auf den Streitwert. Dem Verkäufer ist es
unbenommen, das für ihn zuständige Landgericht Mainz anzurufen.
X. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen -gleich aus welchem Grund-
nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden sind,
gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich
bestätigt worden sind.
3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem
deutschen Außenhandelsrecht.
4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen bei dem Verkäufer verarbeitet.
5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die
Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die
Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlagen
unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht des Verkäufers auch nach
Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Verkäufers für eine
Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.
|